Salzkotten. In den vergangenen Jahren konnten Grundstückseigentümer im Zeitraum vom 2. November bis zum 31. März eine Genehmigung beantragen, um Schlagabraum und Gehölzschnitt auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Diese Möglichkeit beruhte auf einer Allgemeinverfügung des Kreises Paderborn aus dem Jahr 2005, die inzwischen aufgehoben wurde. Damit hat sich die rechtliche Grundlage für die bisherige Genehmigungspraxis wesentlich geändert. Die Stadt Salzkotten informiert deshalb frühzeitig über die neuen Rahmenbedingungen: Schlagabraum und Gehölzschnitt sind künftig grundsätzlich über die bestehenden Wege zu verwerten und ordnungsgemäß zu entsorgen – also über eine entsprechende Anlage oder ein geeignetes Fach- bzw. Entsorgungsunternehmen. Je nach Art und Menge kommen etwa Annahmestellen, Grünschnitt- und Häckselangebote oder die Beauftragung von Unternehmen infrage. Soweit möglich, kann das Material auch auf dem eigenen Grundstück gehäckselt und weiterverwendet werden. Eine allgemeine oder regelmäßig wiederkehrende Genehmigung zum Verbrennen kann nicht mehr erteilt werden. Auch höhere Kosten für die Entsorgung gegenüber dem Verbrennen rechtfertigen keine Ausnahmegenehmigung. Ausnahmen nach § 28 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind nur in besonders gelagerten Einzelfällen möglich – etwa wenn eine Verwertung nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist und die vorhandenen Entsorgungswege eine erhebliche, über das Übliche hinausgehende Belastung darstellen würden. Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit muss mit Unterlagen und konkreten Angaben nachgewiesen werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann bei der Stadt Salzkotten eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies dürfte jedoch nur in sehr wenigen Fällen in Betracht kommen. Die Stadt bittet, die geänderten Voraussetzungen bereits bei der Planung von Baum- und Gehölzarbeiten zu berücksichtigen. Quelle: Pressemitteilung der Stadt Salzkotten Beitragsnavigation Rekordbesuch bei der achten Kreisjugendbeteiligungskonferenz Salzkotten: Großer Spielenachmittag in der Stadtbibliothek